Bild nicht mehr verfügbar.

Für die Milch braucht es weiterhin die Ziege oder die Kuh, und der Käse soll auch noch etwas mit Getier zu tun haben, finden die EU-Richter.

Foto: AP/Carrie Antlfinger

Wien/Luxemburg – Kann denn Tofu Käse sein? Oder, etwas weiter gefasst: Darf man Produkte aus Tofu als Milch, Butter oder auch Käse bezeichnen und damit werben?

Nein, sagt der Europäische Gerichtshof. Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält, urteilen die EU-Richter. Sie verweisen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung "Milch" Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden.

Hintergrund ist eine Klage des deutschen Verbands sozialer Wettbewerb, der die Firma Tofu Town vor dem Landgericht Trier geklagt hatte. Das Landgericht bat die EU-Richter um Klärung, wie die Unionsvorschriften dazu zu verstehen seien.

Pflanzenkäse darf kein Käse sein

Tofu Town erzeugt und vertreibt vegetarische und vegane Lebensmittel. Insbesondere bewirbt und vertreibt es rein pflanzliche Produkte unter den Bezeichnungen "Soyatoo Tofubutter", "Pflanzenkäse", "Veggie-Cheese", "Cream" und unter anderen ähnlichen Bezeichnungen. Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass sich das Verständnis der Konsumenten in Bezug auf diese Bezeichnungen in den letzten Jahren massiv verändert habe. Außerdem verwende das Unternehmen Bezeichnungen wie "Butter" und "Cream" nicht isoliert, sondern nur in Verbindung mit Begriffen, die einen Hinweis auf den pflanzlichen Ursprung der Produkte enthielten, etwa "Tofu-Butter" oder "Rice Spray Cream".

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass in Bezug auf die Vermarktung und die Werbung nach den betreffenden Vorschriften die Bezeichnung "Milch" grundsätzlich allein Milch tierischen Ursprungs vorbehalten sei. Außerdem seien nach diesen Vorschriften – von ausdrücklichen Ausnahmen abgesehen – Bezeichnungen wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" und "Joghurt" ausschließlich Milcherzeugnissen, das heißt aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, vorbehalten. (red, 14.6.2017)